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verfahrensrecht:behauptung_ins_blaue_hinein [2022/01/20 08:51] – mfreund | verfahrensrecht:behauptung_ins_blaue_hinein [2023/07/25 08:28] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
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+ | ====== Behauptung ins Blaue Hinein ====== | ||
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+ | Darf sich eine Partei gemäß § 138 Abs. 4 ZPO mit Nichtwissen erklären [-> [[Erklärung mit Nichtwissen]]], | ||
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+ | Eine Partei darf auch von ihr nur [[vermutete Tatsachen]] als [[Behauptung]] in einen [[Rechtsstreit]] einführen, wenn sie mangels entsprechender Erkenntnisquellen oder Sachkunde keine sichere Kenntnis von Einzeltatsachen hat. Unbeachtlich ist der auf Vermutungen gestützte Sachvortrag einer Partei erst dann, wenn | ||
+ | die Partei ohne greifbare Anhaltspunkte für das Vorliegen eines bestimmten Sachverhalts willkürlich Behauptungen "aufs Geratewohl" | ||
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+ | ===== siehe auch ===== | ||
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+ | -> [[Behaupten]] \\ | ||
+ | -> [[vermutete Tatsachen]] \\ | ||
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