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+ | ====== Außergerichtliche Kosten ====== | ||
+ | § 91 (2) ZPO -> [[Kosten der Vertretung durch einen Anwalt]] \\ | ||
+ | § 143 (3) PatG -> [[Patentrecht: | ||
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+ | -> [[Reisekosten]] \\ | ||
+ | -> [[Übersetzungskosten]] \\ | ||
+ | -> [[Kosten der Einschaltung eines Unterbevollmächtigten]] \\ | ||
+ | -> [[Kosten eines Privatgutachters]] \\ | ||
+ | -> [[Verfahrensrecht: | ||
+ | -> [[Urheberrecht: | ||
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+ | Werden die [[Kosten des Verfahrens]] einem Beteiligten auferlegt, so sind grundsätzlich auch die außergerichtlichen Kosten, d.h. die Kosten, die zur zweckentsprechenden Wahrung der Ansprüche und Rechte notwendig waren, erstattungsfähig (z.B. § 63 I MarkenG). | ||
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+ | Eine Recherche ist grundsätzlich eine unverzichtbare Maßnahme zur Vorbereitung eines | ||
+ | Gebrauchsmusterlöschungsantrags, | ||
+ | Kostenfestsetzungsantrags erstattungsfähig sind, wenn die geltend gemachte Summe (hier: | ||
+ | 936 Euro) reine Recherchekosten betrifft und keine anwaltlichen Leistungen, die bereits mit der Verfahrensgebühr abgegolten sind.((BPatG Beschl. v. 25.03.2004 – 10 W (pat) 38/03)) | ||
+ | |||
+ | Zu den Prozesskosten rechnen nicht nur die durch die Einleitung und Führung eines Prozesses ausgelösten Kosten, sondern auch diejenigen Kosten, die - wie etwa Kosten für Detektivermittlungen oder Testkäufe - der Vorbereitung eines kon-kret bevorstehenden Rechtsstreits dienen. Diese werden aus Gründen der Pro-zesswirtschaftlichkeit den Prozesskosten zugerechnet und können im Kosten-festsetzungsverfahren geltend gemacht werden.((BGH, | ||
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+ | Die [[Abmahnkosten|Kosten einer Abmahnung]] gehören nicht zu den einen Rechtsstreit unmittelbar vorbereitenden Kosten.((BGH, | ||
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+ | ===== siehe auch ===== | ||
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+ | -> [[Kosten des Verfahrens]] \\ | ||
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+ | § 91 ZPO -> [[Kostenpflicht]] \\ |
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