Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.
— | verfahrensrecht:anspruchsberechtigte_verbaende [2023/07/25 08:29] (aktuell) – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
---|---|---|---|
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
+ | ====== Anspruchsberechtigte Verbände | ||
+ | § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UKlaG | ||
+ | |||
+ | Qualifizierten Einrichtungen gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UKlaG steht gemäß § 5 UKlaG | ||
+ | in Verbindung mit § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG ein Anspruch auf Ersatz der für eine Abmahnung | ||
+ | erforderlichen Aufwendungen zu.((BGH, Urteil vom 14. Dezember 2017 - I ZR 184/15 - Klauselersetzung)) | ||
+ | |||
+ | |||
+ | Erforderlich sind die Abmahnkosten, | ||
+ | |||
+ | Kosten für die Einschaltung eines Anwalts sind bei einer qualifizierten Einrichtung nur ausnahmsweise bei besonderer rechtlicher oder tatsächlicher Schwierigkeit, | ||
+ | |||
+ | ===== siehe auch ===== | ||
+ | |||
+ | UKlaG -> [[Unterlassungsklagengesetz]] |
Partnerprojekte: waidlerwiki.de - chiemgau-wiki.de