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verfahrensrecht:angabe_des_streitwertes_in_der_klageschrift

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 +====== Angabe des Streitwertes in der Klageschrift  ======
  
 +<note>
 +**§ 253 (3) ZPO**
 +
 +Die Klageschrift soll ferner die Angabe des Wertes des Streitgegenstandes [§ 2 ff ZPO -> [[Streitwert]]] enthalten, wenn hiervon die Zuständigkeit des Gerichts abhängt und der Streitgegenstand nicht in einer bestimmten Geldsumme besteht, sowie eine Äußerung dazu, ob einer Entscheidung der Sache durch den Einzelrichter Gründe entgegenstehen.
 +</note>
 +
 +§ 61 GKG -> [[Angabe des Streitwerts]]
 +
 +===== siehe auch =====
 +
 +§ 253 ZPO -> [[Klageschrift]] \\
 +§ 2 ff ZPO -> [[Streitwert]]