Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund
Patentanwalt
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§ 27 des UrhG regelt die Vergütungsansprüche des Urhebers bei der Vermietung und dem Verleihen von Bild- und Tonträgern sowie anderen Werkstücken.
§ 27 Abs. 1 UrhG → Vergütungsanspruch des Urhebers bei Vermietung
Bestimmt Vergütungsanspruch des Urhebers bei Vermietung.
§ 27 Abs. 2 UrhG → Vergütungsanspruch des Urhebers bei Verleihen
Regelt Vergütungsanspruch des Urhebers bei Verleihen.
§ 27 Abs. 3 UrhG → Geltendmachung der Vergütungsansprüche
Legt Geltendmachung der Vergütungsansprüche fest.
UrhG, Abschnitt 4, Unterabschnitt 4 → Sonstige Rechte des Urhebers
Behandelt sonstige Rechte des Urhebers, einschließlich Zugang zu Werkstücken, Folgerecht und Vergütung für Vermietung und Verleihen.
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