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urheberrecht:uebergangsregelung_zur_verlegerbeteiligung

Übergangsregelung zur Verlegerbeteiligung

siehe auch

UrhG, Teil 5, Abschnitt 2 → Übergangsbestimmungen
Dieser Abschnitt enthält Übergangsbestimmungen für Werke, Verträge und Rechte, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes entstanden sind.

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