Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund
Patentanwalt
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Patentanwalt
§ 127 des UrhG regelt den Schutz von Sendeunternehmen im Geltungsbereich des Gesetzes.
§ 127 Abs. 1 UrhG → Schutz für Sendeunternehmen mit Sitz im Geltungsbereich
Gewährt Schutz für Sendeunternehmen mit Sitz im Geltungsbereich.
§ 127 Abs. 2 UrhG → Schutz für Sendeunternehmen ohne Sitz im Geltungsbereich
Gewährt Schutz für Sendeunternehmen ohne Sitz im Geltungsbereich.
§ 127 Abs. 3 UrhG → Schutz nach Staatsverträgen für Sendeunternehmen ohne Sitz
Bestimmt Schutz nach Staatsverträgen für Sendeunternehmen ohne Sitz.
UrhG, Abschnitt 1, Unterabschnitt 2 → Verwandte Schutzrechte
Behandelt verwandte Schutzrechte, einschließlich wissenschaftlicher Ausgaben, Lichtbilder, Schutz des ausübenden Künstlers, Herstellers von Tonträgern, Sendeunternehmens, Datenbankherstellers, Presseverlegers und Filmherstellers.
Partnerprojekte: waidlerwiki.de - chiemgau-wiki.de