Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund
Patentanwalt
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Patentanwalt
§ 126 des UrhG regelt den Schutz von Tonträgerherstellern hinsichtlich ihrer Staatsangehörigkeit und des Erscheinungsortes der Tonträger.
§ 126 Abs. 1 UrhG → Schutz für deutsche Staatsangehörige und EU-Unternehmen
Gewährt Schutz für deutsche und EU-Unternehmen.
§ 126 Abs. 2 UrhG → Schutz für ausländische Staatsangehörige bei Erscheinen im Geltungsbereich
Gewährt Schutz für ausländische Tonträger bei Erscheinen im Geltungsbereich.
§ 126 Abs. 3 UrhG → Schutz nach Staatsverträgen für ausländische Staatsangehörige
Regelt Schutz nach Staatsverträgen für ausländische Staatsangehörige.
UrhG, Abschnitt 1, Unterabschnitt 2 → Verwandte Schutzrechte
Behandelt verwandte Schutzrechte, einschließlich wissenschaftlicher Ausgaben, Lichtbilder, Schutz des ausübenden Künstlers, Herstellers von Tonträgern, Sendeunternehmens, Datenbankherstellers, Presseverlegers und Filmherstellers.
Partnerprojekte: waidlerwiki.de - chiemgau-wiki.de