Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund
Patentanwalt
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Patentanwalt
§ 88 des UrhG regelt die Bedingungen und Rechte zur Verfilmung eines Werkes durch den Urheber oder Dritte.
§ 88 Abs. 1 UrhG → Einräumung des ausschließlichen Verfilmungsrechts
Regelt die Einräumung des ausschließlichen Verfilmungsrechts.
§ 88 Abs. 2 UrhG → Befugnisse zur Wiederverfilmung und anderweitige Verwertung
Bestimmt die Bedingungen für Wiederverfilmung und anderweitige Verwertung.
§ 88 Abs. 3 UrhG → Wegfall des Absatzes
Absatz ist weggefallen.
Übergeordnete Seite
UrhG, Abschnitt 1 → Filmwerke
Behandelt das Recht zur Verfilmung, die Rechte am Filmwerk, Einschränkungen dieser Rechte, den Schutz ausübender Künstler, den Schutz gegen Entstellung und Namensnennung sowie den Schutz des Filmherstellers.
Partnerprojekte: waidlerwiki.de - chiemgau-wiki.de