Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


urheberrecht:pastiches

finanzcheck24.de

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.

Link zu dieser Vergleichsansicht

Beide Seiten der vorigen RevisionVorhergehende Überarbeitung
Nächste Überarbeitung
Vorhergehende Überarbeitung
urheberrecht:pastiches [2023/10/04 07:49] mfreundurheberrecht:pastiches [2023/10/04 07:55] (aktuell) mfreund
Zeile 24: Zeile 24:
 dieser Bestimmung hervorgeht((zur Parodie vgl. EuGH, GRUR 2014, 972 [juris Rn. 24] dieser Bestimmung hervorgeht((zur Parodie vgl. EuGH, GRUR 2014, 972 [juris Rn. 24]
 - Deckmyn und Vrijheidsfonds)).((BGH, Beschluss vom 14. September 2023 - I ZR 74/22 - Metall auf Metall V)) - Deckmyn und Vrijheidsfonds)).((BGH, Beschluss vom 14. September 2023 - I ZR 74/22 - Metall auf Metall V))
 +
 +Das Ziel der Ausnahme für "Pastiches" könnte es nahelegen, in dieser Schrankenregelung einen Auffangtatbestand jedenfalls für eine künstlerische Auseinandersetzung mit einem vorbestehenden Werk oder sonstigen Bezugsgegenstand
 +einschließlich des Sampling zu sehen, der keine weiteren einschränkenden Tatbestandsmerkmale erfordert.((BGH, Beschluss vom 14. September 2023 - I ZR 74/22 - Metall auf Metall V))
 +
 +Die Ausnahme des "Pastiche" könnte möglicherweise eingreifen, wenn eine künstlerische Auseinandersetzung mit dem benutzten Werk oder einem sonstigen Bezugsgegenstand erfolgt. Die Pastiche-Schranke könnte als allgemeine
 +Schranke für die Kunstfreiheit zu verstehen sein, die deshalb notwendig ist, weil der
 +Kunstfreiheit allein durch die immanente Begrenzung des Schutzbereichs der Verwertungsrechte auf eine Nutzung der Werke und Leistungen in wiedererkennbarer Form((vgl. EuGH, GRUR 2019, 929 [juris Rn. 31] - Pelham u.a.)) und die übrigen Schrankenregelungen wie insbesondere Parodie, Karikatur und Zitat nicht in allen Fällen der gebotene Raum gegeben werden kann.((BGH, Beschluss vom 14. September 2023 - I ZR 74/22 - Metall auf Metall V))
 +
 +Dem deutschen Gesetzgeber schwebte bei der Einführung der neuen Schranke des § 51a UrhG ein weiter Begriff des Pastiche vor, der vorbehaltlich des angemessenen Ausgleichs von Rechten und Interessen der Urheber und der Nutzer insbesondere Praktiken wie Remix, Meme, GIF, Mashup, Fan Art, Fan Fiction oder Sampling umfassen soll, weil zitierende, imitierende und anlehnende Kulturtechniken ein prägendes Element der Intertextualität und des zeitgemäßen kulturellen Schaffens und der Kommunikation im "Social Web" seien.((BGH, Beschluss vom 14. September 2023 - I ZR 74/22 - Metall auf Metall V; m.V.a. auf die Begründung des Regierungsentwurfs eines Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes, BT-Drucks. 19/27426, S. 91 f.))
 +
  
 Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden zur Auslegung von Art. 5 Abs. 3 Buchst. k der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft (ABl. L 167 vom 22. Juni 2001, S. 10) folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:((BGH, Beschluss vom 14. September 2023 - I ZR 74/22)) Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden zur Auslegung von Art. 5 Abs. 3 Buchst. k der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft (ABl. L 167 vom 22. Juni 2001, S. 10) folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:((BGH, Beschluss vom 14. September 2023 - I ZR 74/22))
urheberrecht/pastiches.1696405786.txt.gz · Zuletzt geändert: 2023/10/04 07:49 von mfreund