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+ | ====== Kostenersatz bei unberechtigter oder unwirksamer Abmahnung | ||
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+ | **§ 97a (4) UrhG** | ||
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+ | Soweit die [[Abmahnung]] unberechtigt oder unwirksam ist, kann der Abgemahnte Ersatz der | ||
+ | für seine Rechtsverteidigung erforderlichen Aufwendungen verlangen, es sei denn, es war für | ||
+ | den Abmahnenden zum Zeitpunkt der Abmahnung nicht erkennbar, dass die Abmahnung un- | ||
+ | berechtigt war. Weitergehende Ersatzansprüche bleiben unberührt. | ||
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+ | ===== siehe auch ===== | ||
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+ | § 97a (1) UrhG -> [[Abmahnung]] | ||
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