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urheberrecht:kostenersatz_bei_unberechtigter_oder_unwirksamer_abmahnung

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 +====== Kostenersatz bei unberechtigter oder unwirksamer Abmahnung  ======
 +
 +<note>
 +**§ 97a (4) UrhG**
 +
 +Soweit die [[Abmahnung]] unberechtigt oder unwirksam ist, kann der Abgemahnte Ersatz der
 +für seine Rechtsverteidigung erforderlichen Aufwendungen verlangen, es sei denn, es war für
 +den Abmahnenden zum Zeitpunkt der Abmahnung nicht erkennbar, dass die Abmahnung un-
 +berechtigt war. Weitergehende Ersatzansprüche bleiben unberührt.
 +</note>
 +
 +===== siehe auch =====
 +
 +§ 97a (1) UrhG -> [[Abmahnung]]