Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


urheberrecht:gesetzlich_erlaubte_nutzung_fuer_menschen_mit_einer_seh-_oder_lesebehinderung_und_vertragliche_nutzungsbefugnis

finanzcheck24.de

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.

Link zu dieser Vergleichsansicht

urheberrecht:gesetzlich_erlaubte_nutzung_fuer_menschen_mit_einer_seh-_oder_lesebehinderung_und_vertragliche_nutzungsbefugnis [2022/06/21 10:01] – angelegt mfreundurheberrecht:gesetzlich_erlaubte_nutzung_fuer_menschen_mit_einer_seh-_oder_lesebehinderung_und_vertragliche_nutzungsbefugnis [2023/07/25 08:24] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1
Zeile 1: Zeile 1:
 +====== Gesetzlich erlaubte Nutzung und vertragliche Nutzungsbefugnis ======
  
 +<note>
 +**§ 45d UrhG**
 +
 +Auf Vereinbarungen, die nach den §§ 45b und 45c erlaubte Nutzungen zum Nachteil der Nutzungsberechtigten beschränken oder untersagen, kann sich der Rechtsinhaber nicht berufen.
 +</note>
 +
 +===== siehe auch =====