Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

urheberrecht:bearbeitungen

finanzcheck24.de

Bearbeitungen

§ 3 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) behandelt den Schutz von Übersetzungen und anderen Bearbeitungen eines Werkes.

§ 3 UrhG

Übersetzungen und andere Bearbeitungen eines Werkes, die persönliche geistige Schöpfungen des Bearbeiters sind, werden unbeschadet des Urheberrechts am bearbeiteten Werk wie selbständige Werke geschützt. Die nur unwesentliche Bearbeitung eines nicht geschützten Werkes der Musik wird nicht als selbständiges Werk geschützt.

siehe auch

UrhG, Teil 1, Abschnitt 2 → Das Werk
Regelt die Merkmale und Kategorien von Werken, die urheberrechtlichen Schutz genießen, indem es spezifische Werkarten definiert, die als persönliche geistige Schöpfungen gelten.

urheberrecht/bearbeitungen.txt · Zuletzt geändert: 2025/02/27 06:16 von mfreund