Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund
Patentanwalt
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Patentanwalt
§ 92 des UrhG regelt die Rechte der ausübenden Künstler bei der Mitwirkung an Filmwerken.
§ 92 Abs. 1 UrhG → Vertragsabschluss mit Filmhersteller
Regelt die Rechte bei Vertragsabschluss mit Filmherstellern.
§ 92 Abs. 2 UrhG → Übertragung von Nutzungsrechten im Voraus
Bestimmt die Befugnis zur Übertragung von Rechten trotz vorheriger Übertragung.
§ 92 Abs. 3 UrhG → Entsprechende Anwendung von § 90
Legt die entsprechende Anwendung von § 90 fest.
Übergeordnete Seite
UrhG, Abschnitt 1 → Filmwerke
Behandelt das Recht zur Verfilmung, die Rechte am Filmwerk, Einschränkungen dieser Rechte, den Schutz ausübender Künstler, den Schutz gegen Entstellung und Namensnennung sowie den Schutz des Filmherstellers.
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