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urheberrecht:auskunft_und_rechenschaft_dritter_in_der_lizenzkette

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urheberrecht:auskunft_und_rechenschaft_dritter_in_der_lizenzkette [2022/06/20 08:05] – angelegt mfreundurheberrecht:auskunft_und_rechenschaft_dritter_in_der_lizenzkette [2023/07/25 08:25] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1
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 +====== Auskunft und Rechenschaft Dritter in der Lizenzkette ======
  
 +<note>
 +**§ 32e (1) UrhG**
 +
 +Hat der Vertragspartner des Urhebers das Nutzungsrecht übertragen oder weitere Nutzungsrechte eingeräumt, so kann der Urheber Auskunft und Rechenschaft im Umfang des § 32d Absatz 1 bis 2 auch von denjenigen Dritten verlangen,
 +
 +1. die die Nutzungsvorgänge in der Lizenzkette wirtschaftlich wesentlich bestimmen oder
 +
 +2. aus deren Erträgnissen oder Vorteilen sich die unverhältnismäßig niedrige Vergütung des Urhebers gemäß § 32a Absatz 2 ergibt.
 +
 +Ansprüche nach Satz 1 kann der Urheber nur geltend machen, soweit sein Vertragspartner seiner Auskunftspflicht nach § 32d nicht innerhalb von drei Monaten ab Fälligkeit nachgekommen ist oder die Auskunft nicht hinreichend über die Werknutzung Dritter und die hieraus gezogenen Erträge und Vorteile informiert.
 +</note>
 +
 +<note>
 +**§ 32e (2) UrhG**
 +
 +Für die Geltendmachung der Ansprüche nach Absatz 1 genügt es, dass aufgrund nachprüfbarer Tatsachen klare Anhaltspunkte für deren Voraussetzungen vorliegen.
 +</note>
 +
 +<note>
 +**§ 32e (3) UrhG**
 +
 +§ 32d Absatz 3 ist anzuwenden.
 +</note>
 +
 +===== siehe auch =====