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urheberrecht:auskunft_und_rechenschaft_dritter_in_der_lizenzkette
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Auskunft und Rechenschaft Dritter in der Lizenzkette

§ 32e des UrhG regelt die Auskunfts- und Rechenschaftsansprüche des Urhebers gegenüber Dritten in der Lizenzkette.

§ 32e Abs. 1 UrhG → Voraussetzungen für Auskunftsansprüche gegenüber Dritten
Bestimmt die Voraussetzungen für Auskunftsansprüche des Urhebers gegenüber Dritten.

§ 32e Abs. 2 UrhG → Anforderungen an die Geltendmachung von Ansprüchen
Legt Anforderungen an die Geltendmachung von Ansprüchen fest.

§ 32e Abs. 3 UrhG → Anwendung von § 32d Absatz 3
Verweist auf die Anwendung von § 32d Absatz 3.

siehe auch

UrhG, Abschnitt 5, Unterabschnitt 2 → Nutzungsrechte
Beschreibt die Einräumung und Übertragung von Nutzungsrechten.

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