Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund
Patentanwalt
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§ 32e des UrhG regelt die Auskunfts- und Rechenschaftsansprüche des Urhebers gegenüber Dritten in der Lizenzkette.
§ 32e Abs. 1 UrhG → Voraussetzungen für Auskunftsansprüche gegenüber Dritten
Bestimmt die Voraussetzungen für Auskunftsansprüche des Urhebers gegenüber Dritten.
§ 32e Abs. 2 UrhG → Anforderungen an die Geltendmachung von Ansprüchen
Legt Anforderungen an die Geltendmachung von Ansprüchen fest.
§ 32e Abs. 3 UrhG → Anwendung von § 32d Absatz 3
Verweist auf die Anwendung von § 32d Absatz 3.
UrhG, Abschnitt 5, Unterabschnitt 2 → Nutzungsrechte
Beschreibt die Einräumung und Übertragung von Nutzungsrechten.
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