Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund
Patentanwalt
Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund
Patentanwalt
§ 98 des UrhG regelt die Ansprüche auf Vernichtung, Rückruf und Überlassung bei widerrechtlicher Verletzung von Urheberrechten oder verwandten Schutzrechten.
§ 98 Abs. 1 UrhG → Anspruch auf Vernichtung von Vervielfältigungsstücken und Vorrichtungen
Ermöglicht Vernichtung von Vervielfältigungsstücken und Vorrichtungen.
§ 98 Abs. 2 UrhG → Anspruch auf Rückruf und Entfernung aus Vertriebswegen
Ermöglicht Rückruf und Entfernung aus Vertriebswegen.
§ 98 Abs. 3 UrhG → Anspruch auf Überlassung gegen Vergütung
Ermöglicht Überlassung gegen Vergütung.
§ 98 Abs. 4 UrhG → Ausschluss der Ansprüche bei Unverhältnismäßigkeit
Schließt Ansprüche bei Unverhältnismäßigkeit aus.
§ 98 Abs. 5 UrhG → Ausnahmen für Bauwerke und bestimmte Vervielfältigungsstücke
Ausnahmen für Bauwerke und bestimmte Vervielfältigungsstücke.
UrhG, Abschnitt 2, Unterabschnitt 1 → Bürgerlich-rechtliche Vorschriften; Rechtsweg
Regelt bürgerlich-rechtliche Vorschriften und den Rechtsweg, einschließlich Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche, Abmahnung, Vernichtungsansprüche, Haftung, Entschädigung, Auskunftsansprüche, Verjährung, Bekanntmachung von Urteilen und Gerichtsstand.
Partnerprojekte: waidlerwiki.de - chiemgau-wiki.de