Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund
Patentanwalt
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Wird ein erschienener oder erlaubterweise öffentlich zugänglich gemachter Tonträger, auf den die Darbietung eines ausübenden Künstlers aufgenommen ist, zur öffentlichen Wiedergabe der Darbietung benutzt, so hat der Hersteller des Tonträgers gegen den ausübenden Künstler einen Anspruch auf angemessene Beteiligung an der Vergütung, die dieser nach § 78 Abs. 2 erhält.
UrhG, Teil 2, Abschnitt 4 → Schutz des Herstellers von Tonträgern
Der Hersteller von Tonträgern erhält das exklusive Recht, diese zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen.
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