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+ | ====== Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen ====== | ||
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+ | **§ 355 (1) BGB** | ||
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+ | Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, | ||
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+ | § 355 (2), (3) BGB -> [[Widerrufsfrist bei Verbraucherverträgen]] \\ | ||
+ | § 355 (4) BGB -> [[Erlöschen des Widerrufsrechts bei Verbraucherverträgen]] | ||
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+ | § 357 BGB -> [[Widerrufsrecht]] | ||
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+ | -> [[Widerrufsbelehrung]] | ||
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+ | Nach Art. 6 Abs. 1 Buchst. h der Richtlinie 2011/83/EU informiert der Unternehmer den Verbraucher, | ||
+ | verständlicher Weise über die Bedingungen, | ||
+ | Abs. 4 Satz 1 der Richtlinie 2001/83/EG können diese Informationen mittels der Muster-Widerrufsbelehrung gemäß Anhang I Teil A gegeben werden. Die Informationspflicht des Unternehmers ist gemäß Art. 6 Abs. 4 Satz 2 der Richtlinie 2001/83/EG erfüllt, wenn der Unternehmer dieses Informationsformular zutreffend ausgefüllt dem Verbraucher übermittelt hat. Bei Fernabsatzverträgen erteilt der Unternehmer nach Art. 8 Abs. 1 der Richtlinie 2011/83/EU die Informationen dem Verbraucher in klarer und verständlicher Sprache in einer den benutzten | ||
+ | Fernkommunikationsmitteln angepassten Weise bzw. stellt diese Informationen entsprechend zur Verfügung. Soweit diese Informationen auf einem dauerhaften Datenträger bereitgestellt werden, müssen sie lesbar sein.((BGH, Urteil vom 1. Dezember 2022 - I ZR 28/22)) | ||
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+ | Nach § 355 Abs. 1 Satz 1 BGB ist der Verbraucher an seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat. Die Widerrufsfrist beträgt nach § 355 Abs. 1 Satz 2 BGB grundsätzlich 14 Tage. Wird die Belehrung erst nach Vertragsschluss mitgeteilt, verlängert sie sich jedoch gemäß § 355 Abs. 2 Satz 2 BGB auf einen Monat. Sie beginnt - bei Warenlieferungen nicht vor dem Tag des Eingangs der Ware beim Empfänger (§ 355 Abs. 3 Satz 2 BGB) - erst, wenn der Verbraucher entsprechend den gesetzlichen Erfordernissen über die Möglichkeit des Widerrufs belehrt worden ist und die Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB erfüllt worden sind.((BGH, Urteil vom 29. April 2010 - I ZR 66/08 - Holzhocker)) | ||
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+ | Ist durch das Gesetz - wie in § 312c Abs. 2 BGB für die Verbraucherunterrichtung und in § 355 Abs. 2 Satz 1 BGB für die Widerrufsbelehrung - die [[Textform]] vorgeschrieben, | ||
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+ | Vor dem gemeinschaftsrechtlichen Hintergrund [siehe unten] müssen die dem Verbraucher gemäß §§ 312c, 355 BGB zu erteilenden Informationen nicht nur vom Unternehmer in einer zur dauerhaften Wiedergabe geeigneten Weise abgegeben werden, sondern auch dem Verbraucher in einer zur dauerhaften Wiedergabe geeigneten Weise zugehen.((BGH, | ||
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+ | Die Speicherung der Angebotsseite auf dem Server des Plattformbetreibers reicht daher nicht aus, um eine Widerrufsfrist von zwei Wochen anlaufen zu lassen. Die Belehrung geht dem Verbraucher vor dem Vertragsschluss nicht ohne dessen weiteres Zutun in Textform zu, solange er sie nicht auf seinem eigenen Computer abspeichert oder ausdruckt.((BGH, | ||
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+ | Die Textform ist im Streitfall auch nicht dadurch gewahrt, dass der Käufer die Widerrufsbelehrung bei eBay unter der Rubrik "Ich habe gekauft" | ||
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+ | Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs braucht der Verbraucher das Wort " | ||
+ | gelten lassen.((BGH, | ||
+ | BGH, Urteil vom 12. Januar 2017 - I ZR 198/15; m.V.a. BGH, Urteil vom 5. Juni 1996 - VIII ZR 151/95, NJW 1996, 2156, 2158))((Ob diese Rechtsprechung einer Modifizierung im Hinblick darauf bedarf, dass der Gesetzgeber in § 355 Abs. 1 Satz 3 BGB in der seit dem 13. Juni 2014 geltenden Fassung angeordnet hat, dass aus der Widerrufserklärung der Entschluss des Verbrauchers zum Widerruf des Vertrags eindeutig hervorgehen muss, bedarf keiner Entscheidung. Im Streitfall gilt § 355 Abs. 1 BGB in der bis zum 12. Juni 2014 geltenden Fassung, die keine entsprechenden Anforderungen an die Widerrufserklärung stellt)) | ||
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+ | ==== Wettbewerbsrelevanz einer unzutreffenden Widerrufsbelehrung ==== | ||
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+ | Die Bestimmungen des § 355 BGB stellen Vorschriften dar, die i.S. des § 4 Nr. 11 UWG dazu bestimmt sind, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln.((BGH, | ||
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+ | Unzutreffende Widerrufsbelehrungen begründen die Gefahr, dass der die Rechtslage nicht überblickende Verbraucher in der irrigen Annahme, die Frist sei bereits verstrichen, | ||
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+ | Dem Verbraucher werden durch diese Vorgehensweise Informationen vorenthalten, | ||
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+ | Es kommt hinzu, dass die Belehrung des Verbrauchers bei Fernab-satzverträgen über sein Widerrufsrecht, | ||
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+ | ==== Richtlininenkonforme Auslegung ==== | ||
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+ | Bei der Auslegung der §§ 312c und 355 BGB ist außerdem zu berücksichtigen, | ||
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+ | Im Rahmen ihrer deshalb gebotenen richtlinienkonformen Auslegung sind damit insbesondere der Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 97/7/EG und die Art. 2 lit. f und 5 Abs. 1 sowie der Erwägungsgrund 20 der Richtlinie 2002/65/EG zu berücksichtigen.((BGH, | ||
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+ | Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 97/7/EG bestimmt, dass der Verbraucher die ihm gegenüber zu gebenden Informationen schriftlich oder auf einem anderen für ihn verfügbaren dauerhaften Datenträger bestätigt bekommen muss. Nach Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 2002/65/EG müssen dem Verbraucher die ihm zu erteilenden Informationen in Papierform oder auf einem anderen für ihn verfügbaren und zugänglichen dauerhaften Datenträger übermittelt werden. Der Begriff " | ||
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+ | Gemäß dem Erwägungsgrund 20 der Richtlinie 2002/65/EG gehören zu den dauerhaften Datenträgern insbesondere Disketten, CD-Roms, DVDs und die Festplatte des Computers des Verbrauchers, | ||
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+ | Für die Erklärung eines Widerrufs nach § 355 Abs. 1 BGB aF braucht der Verbraucher das Wort " | ||
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+ | In der Anzeige der Verteidigungsbereitschaft im Rechtsstreit liegt keine Widerrufserklärung. Eine im Prozess ausgesprochene Anfechtung einer Vertragserklärung wegen arglistiger Täuschung kann dagegen als Widerruf ausgelegt werden.((BGH, | ||
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+ | ===== siehe auch ===== |
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