Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


privatrecht:vorausvereinbarung_von_allgemeinen_geschaeftsbedingungen

finanzcheck24.de

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.

Link zu dieser Vergleichsansicht

privatrecht:vorausvereinbarung_von_allgemeinen_geschaeftsbedingungen [2020/08/07 12:49] – angelegt mfreundprivatrecht:vorausvereinbarung_von_allgemeinen_geschaeftsbedingungen [2023/07/25 08:30] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1
Zeile 1: Zeile 1:
 +====== Vorausvereinbarung von allgemeinen Geschäftsbedingungen ======
  
 +<note>
 +**§ 305 (3) BGB**
 +
 +Die [[Vertragsparteien]] können für eine bestimmte Art von [[Rechtsgeschäft|Rechtsgeschäften]] die Geltung bestimmter Allgemeiner Geschäftsbedingungen unter Beachtung der in Absatz 2 bezeichneten Erfordernisse im Voraus vereinbaren.
 +</note>
 +
 +===== siehe auch =====
 +
 +§ 305 (1) BGB -> [[Allgemeine Geschäftsbedingungen]]