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grundrecht:gesetz

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Gesetz

Rechtsverordnung
Nichtigkeit einer Rechtsverordnung
Gesetzesauslegung
Gesetzesmaterialien
Richterliche Rechtsfortbildung
Planwidrige Regelungslücke

Ein Gesetz ist eine Rechtsnorm, welche menschliches Verhalten regelt.

Die Gerichte müssen die gesetzgeberische Grundentscheidung respektieren.1)

Die Anwendung und Auslegung der Gesetze durch die Gerichte stehen mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) in Einklang, wenn sie sich in den Grenzen vertretbarer Auslegung und zulässiger richterlicher Rechtsfortbildung bewegen.2)

Für die Beantwortung der Frage, welche Regelungskonzeption dem Gesetz zugrunde liegt [→ Auslegung der Gesetze], kommt neben Wortlaut und Systematik den Gesetzesmaterialien eine nicht unerhebliche Indizwirkung zu. In Betracht zu ziehen sind hier die Begründung eines Gesetzentwurfs, der unverändert verabschiedet worden ist, die darauf bezogenen Stellungnahmen von Bundesrat (Art. 76 Abs. 2 Satz 2 GG) und Bundesregierung (Art. 76 Abs. 3 Satz 2 GG) und die Stellungnahmen, Beschlussempfehlungen und Berichte der Ausschüsse. In solchen Materialien finden sich regelmäßig die im Verfahren als wesentlich erachteten Vorstellungen der am Gesetzgebungsverfahren beteiligten Organe und Personen.3)

siehe auch

1) , 2)
BGH, Urteil vom 10. Dezember 2020 - I ZR 153/17 - YouTube-Drittauskunft II
3)
BGH, Urteil vom 10. Dezember 2020 - I ZR 153/17 - YouTube-Drittauskunft II; m.V.a. BVerfGE 149, 126 Rn. 74 mwN
grundrecht/gesetz.txt · Zuletzt geändert: 2023/10/10 07:50 von mfreund