Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.
Beide Seiten der vorigen RevisionVorhergehende ÜberarbeitungNächste Überarbeitung | Vorhergehende Überarbeitung | ||
privatrecht:verwirkung_der_vertragsstrafe [2022/12/13 10:07] – mfreund | privatrecht:verwirkung_der_vertragsstrafe [2023/07/25 08:29] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
---|---|---|---|
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
+ | ====== Verwirkung der Vertragsstrafe ====== | ||
+ | -> [[Verfahrensrecht: | ||
+ | |||
+ | < | ||
+ | **§ 339 (1) BGB** | ||
+ | |||
+ | Verspricht der Schuldner dem Gläubiger für den Fall, dass er seine Verbindlichkeit nicht oder nicht in gehöriger Weise erfüllt, die Zahlung einer Geldsumme als Strafe [-> [[Vertragsstrafe]]], | ||
+ | </ | ||
+ | |||
+ | -> [[Vertragsstrafe]] | ||
+ | |||
+ | Besteht die geschuldete Leistung in einem Unterlassen, | ||
+ | Unterlassungserklärung fällt die Vertragsstrafe automatisch an.((BGH, Urteil vom 27. Oktober 2022 - I ZR 141/21 - Vertragsstrafenverjährung; | ||
+ | Großkomm.UWG/ | ||
+ | |||
+ | Die Verwirkung der Vertragsstrafe setzt neben der Verwirklichung des objektiven Verletzungstatbestandes auch Verschulden des Schuldners voraus. Dieses wird grundsätzlich vermutet ((Hefermehl/ | ||
+ | |||
+ | Bei mehrfachen Verstößen richtet sich die Frage, in welchem Umfang eine Vertragsstrafe verwirkt ist, nach dem Inhalt des vereinbarten Unterlassungsvertrages. Soweit eine Vertragsstrafe „für jeden Fall der Zuwiderhandlung“ vereinbart wurde und ein eindeutiger Vertragswille der Parteien nicht zu erkennen ist, kommt es auf den objektiv erkennbaren Erklärungsinhalt an.((OLG Düsseldorf, | ||
+ | |||
+ | Die Beklagte kann gegen die Verwirkung der Vertragsstrafe nicht einwenden, ein Wettbewerbsverstoß liege nicht vor. Macht der Gläubiger den Anspruch auf die verwirkte Vertragsstrafe geltend, ist der Einwand des Schuldners, seine Handlung sei nicht wettbewerbswidrig, | ||
+ | |||
+ | Eine vertraglich vereinbarte Vertragsstrafe ist nur verwirkt, wenn der gerügte Verstoß nach dem Zustandekommen des Unterlassungsvertrages erfolgt ist. " | ||
+ | |||
+ | |||
+ | ===== siehe auch ===== | ||
+ | |||
+ | § 339 ff BGB -> [[Vertragsstrafe]] |
Partnerprojekte: waidlerwiki.de - chiemgau-wiki.de