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privatrecht:unberechtigte_schutzrechtsverwarnung

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 +====== Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung ======
  
 +-> [[Verschulden der unberechtigten Schutzrechtsverwarnung]] \\
 +-> [[Umfang der Schadensersatzpflicht bei einer unberechtigten Schutzrechtsverwarnung]] \\
 +-> [[Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb]] \\
 +-> [[Patentrecht:Unberechtigte Verwarnung aus einem Patent]] (Patentrecht) \\
 +-> [[Markenrecht:Unbegründete Verwarnung aus einem Kennzeichenrecht]] (Markenrecht) \\
 +-> [[Wettbewerbsrecht:Abnehmerverwarnung]] (Wettbewerbsrecht) \\
 +-> [[Haftung des Rechtsanwalts für eine unberechtigte Schutzrechtsverwarnung]] \\
 +-> [[Unberechtigte Erhebung einer auf die Verletzung eines Schutzrechts gestützten Klage]] \\
 +
 +In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, dass die unberechtigte Verwarnung aus einem gewerblichen Schutzrecht unter dem Gesichtspunkt eines rechtswidrigen und schuldhaften Eingriffs in das [[Recht am
 +eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb]] zum Schadensersatz verpflichten kann (§ 823 Abs. 1 BGB).((BGH, Urteil vom 11. Januar 2018 - I ZR 187/16 - Ballerinaschuh))
 +
 +Dem liegt die Erwägung zugrunde, dass der notwendige Ausgleich zwischen dem durch Art. 14 GG verfassungsrechtlich geschützten Interesse des Schutzrechtsinhabers, sein Recht geltend machen zu können, und dem gleichfalls durch das Grundgesetz geschützten Interesse des Wettbewerbs, sich außerhalb des Schutzbereichs bestehender Rechte unter
 +Beachtung der Gesetze frei entfalten zu können, nicht mehr wirksam gewährleistet wäre, wenn es dem Schutzrechtsinhaber gestattet wäre, Schutz in einem Umfang zu beanspruchen, der ihm nicht zusteht, und wenn er den wirtschaftlichen Nutzen aus einer schuldhaften Verkennung des Umfangs des ihm zustehenden
 +Schutzes ziehen dürfte, ohne für einen hierdurch verursachten Schaden seiner Mitbewerber einstehen zu müssen.((BGH, Urteil vom 11. Januar 2018 - I ZR 187/16 - Ballerinaschuh; m.V.a. BGH, Beschluss vom 15. Juli 2005 - GSZ 1/04, BGHZ 164, 1, 3 f. - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung I; Urteil vom 1. Dezember 2015 - X ZR 170/12 - BGHZ 208, 119
 +Rn. 15 - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung II))
 +
 +Unberechtigt ist die Schutzrechtsverwarnung, wenn der geltend gemachte Anspruch mangels Rechtsverletzung
 +tatsächlich nicht besteht.((BGH, Urteil vom 11. Januar 2018 - I ZR 187/16 - Ballerinaschuh; m.V.a. BGH, Urteil vom 19. Januar 2006 - I ZR 98/02, GRUR 2006, 432 Rn. 21 = WRP 2006, 468 - Verwarnung aus Kennzeichenrecht II))
 +
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 +Eine Abmahnung ist berechtigt, wenn der mit der Abmahnung geltend gemachte Unterlassungsanspruch besteht.((BGH, Urteil vom 23. Februar 2017 - I ZR 92/16 - Mart-Stam-Stuhl))
 +
 +Bei dem Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch unberechtigte Schutzrechtsverwarnung handelt es sich um einen den absoluten Schutzrechten des § 823 Abs. 1 BGB gleichgestellten objektiven Tatbestand.((BGH, Versäumnisurteil vom 1. Dezember 2015 - X ZR 170/12 - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung II)) 
 +
 +Die Grundsätze der unberechtigten Schutzrechtsverwarnung nach § 823 Abs. 1 BGB sind auf die wettbewerbsrechtliche Abmahnung nicht übertragbar.((BGH, Urteil vom 22. Juli 2010 - I ZR 139/08 - Kinderhochstühle im Internet))
 +
 +
 +
 +
 +Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs handelt ein Gläubiger, der vom Schuldner zu Unrecht eine Leistung verlangt, grundsätzlich nicht schon dann fahrlässig, wenn er nicht erkennt, dass seine Forderung unberech
 +tigt ist.((BGH, Urteil vom 11. Januar 2018 - I ZR 187/16 - Ballerinaschuh; m.V.a. BGH, Urteil vom 16. Januar 2009 - V ZR 133/08, BGHZ 179, 238 Rn. 20; Urteil vom 18. Januar 2011 - XI ZR 356/09, NJW 2011, 1063 Rn. 31)) -> [[Verschulden der unberechtigten Schutzrechtsverwarnung]] \\
 +
 +Der Adressat einer unberechtigten Schutzrechtsverwarnung kann sowohl den Schaden liquidieren, der ihm bis zur Klageerhebung entstanden ist, als auch denjenigen, der danach entstanden ist.  -> [[Umfang der Schadensersatzpflicht bei einer unberechtigten Schutzrechtsverwarnung]] \\
 +
 +Soweit die Verwarnung unberechtigt war, weil das Patent sich später als nicht rechtsbeständig erwies, ist maßgeblich, ob die Beklagten in Bezug auf die Fehleinschätzung hinsichtlich des Rechtsbestands des Patents ein Verschulden trifft.((vgl. BGH, Teilversäumnis- und Schlussurteil vom 7. Juli 2020 - X ZR 42/17 - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung III))
 +
 +Erfolgt eine Schutzrechtsverwarnung teilweise zu Recht, geht sie aber ihrem Umfang nach über das hinaus, was der Rechtsinhaber berechtigterweise fordern kann, liegt darin kein Eingriff in das Recht am eingerichteten
 +und ausgeübten Gewerbebetrieb, wenn das zu Unrecht beanstandete Verhalten vom Verwarnten nach den gesamten Umständen vernünftigerweise nicht zu erwarten ist.((BGH, Teilversäumnis- und Schlussurteil vom 7. Juli 2020 - X ZR 42/17 - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung III))
 +
 +Soweit die an einen Abnehmer gerichtete Schutzrechtsverwarnung unberechtigt ist, liegt darin kein Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des Herstellers, wenn ihr insoweit die Eignung
 +fehlt, dessen Geschäftstätigkeit zu beeinträchtigen.((BGH, Teilversäumnis- und Schlussurteil vom 7. Juli 2020 - X ZR 42/17 - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung III))
 +
 +
 +===== siehe auch =====
 +
 +-> [[Schutzrechtsverwarnung]] \\
 +-> [[Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb]] \\