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privatrecht:unbefugte_nutzung_eines_namens_fuer_werbezwecke [2022/10/14 08:09] – mfreund | privatrecht:unbefugte_nutzung_eines_namens_fuer_werbezwecke [2023/07/25 08:29] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
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+ | ====== Unbefugte Nutzung eines Namens für Werbezwecke ====== | ||
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+ | Die Entscheidung, | ||
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+ | Die Rechtmäßigkeit eines Eingriffs ist anhand einer - revisionsrechtlich voll zu überprüfenden - umfassenden Güter- und Interessenabwägung unter Berücksichtigung der Rechtspositionen beider Seiten zu beurteilen.((BGH, | ||
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+ | Der Prüfung ist ein normativer Maßstab zugrunde zu legen, der den widerstreitenden Interessen ausreichend Rechnung trägt.((BGH, | ||
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+ | Die Verwendung eines fremden Namens zu Werbezwecken kann insbesondere dann gerechtfertigt sein, wenn der Werbende damit nicht allein sein Geschäftsinteresse befriedigen will, sondern auch ein schützenswertes Informationsinteresse der Allgemeinheit bedient. Bei der Gewichtung des Informations interesses der Allgemeinheit kommt dem Informationswert der Namensverwendung und der sie begleitenden Berichterstattung eine entscheidende Bedeutung | ||
+ | zu.((BGH, Urteil vom 28. Juli 2022 - I ZR 171/21 - Reizdarmsyndrom; | ||
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+ | Hierfür ist der objektive Sinn der Äußerung aus der Sicht eines unvoreingenommenen und verständigen Durchschnittspublikums zu ermitteln. Die Sinndeutung unterliegt in vollem Umfang der Nachprüfung durch das Revisionsgericht. Auszugehen ist vom Wortlaut der Äußerung, der allerdings den Sinn nicht abschließend festlegen kann. Darüber hinaus muss der Gesamtzusammenhang, | ||
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+ | Bei der Gewichtung des Persönlichkeitsrechts der namentlich genannten Person ist die Intensität des in Rede stehenden Eingriffs zu berücksichtigen, | ||
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+ | Von besonderer Intensität kann ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht ferner dann sein, wenn er sich nicht nur auf dessen vermögensrechtlichen Bestandteil, | ||
+ | einer Verbreitung unwahrer Tatsachen über den Namensträger denkbar ist. Auch Fehlzitate stellen unwahre Behauptungen über den Namensträger dar, die seine Privatsphäre oder den von ihm selbst definierten sozialen Geltungsanspruch beeinträchtigen können. Der soziale Geltungswert des Namensträgers kann nicht nur durch vollständig untergeschobene Fehlzitate im eigentlichen Sinne betroffen sein, sondern auch durch die unrichtige, verfälschte oder entstellte Wiedergabe von Äußerungen. Von einem Fehlzitat kann allerdings nur dann ausgegangen | ||
+ | werden, wenn der Gehalt einer Aussage in der wiedergegebenen Form vom Gehalt der tatsächlich getätigten Aussage abweicht, sei es auch nur in Färbung oder Tendenz.((BGH, | ||
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+ | Ein Arzt, der sich mit Fachaussagen selbst in die Öffentlichkeit begeben hat, muss eine Bezugnahme auf diese Fachaussagen in einer Werbeanzeige im Regelfall hinnehmen, soweit er mit den ihm zugeschriebenen Fachaussagen zutreffend zitiert wird und ihn der Durchschnittsleser nicht in einen Zusammenhang mit dem beworbenen | ||
+ | Produkt bringt, indem dieser etwa von " | ||
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+ | ===== siehe auch ===== |
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