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Das Privatrecht gliedert sich in das Allgemeine Privatrecht (auch Zivil-/Bürgerliches Recht) und Sonderprivatrecht (oder Sonstiges Privatrecht).
Zum Sonderprivatrecht gehören das Handelsrecht, das Arbeitsrecht und das Immaterialgüterrecht. Weitere Sonderprivatrechtsbereiche sind z. B. das Mietrecht, das Verkehrszivilrecht oder das Wertpapierrecht.
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