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privatrecht:reiseleistung

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privatrecht:reiseleistung [2018/07/25 07:54] – Externe Bearbeitung 127.0.0.1privatrecht:reiseleistung [2023/07/25 08:29] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1
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 +====== Reiseleistung ======
  
 +-> [[Nachträgliche Leistungsänderung eines Reiseveranstalters]]
 +
 +Reiseleistungen können nur dann Gegenstand einer [[Gattungsschuld]] sein, wenn die als gattungsgemäß in Frage kommenden Leistungen durch gemeinsame Merkmale gekennzeichnet sind und sich dadurch von Gegenständen anderer Art abheben. Hieran fehlt es, wenn die geschuldeten Reiseleistungen lediglich als "Fahrt ins Blaue" bezeichnet sind.((BGH, Urteil vom 14. Februar 2023 - X ZR 18/22))
 +
 +Hat sich der Reiseveranstalter die Bestimmung der zu erbringenden Reiseleistungen vorbehalten, liegt in der Aushändigung eines Reiseprogramms bei Antritt der Reise in der Regel die Ausübung des Bestimmungsrechts im Sinne von § 315 Abs. 2 BGB [-> [[Bestimmung der Leistung durch eine Partei]]].((BGH, Urteil vom 14. Februar 2023 - X ZR 18/22))
 +
 +===== siehe auch =====
 +
 +-> [[Reiseveranstalter]]