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privatrecht:rechtsmissbraeuchliche_abmahnung

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 +====== Rechtsmissbräuchliche Abmahnung ======
 +
 +§ 8 (4) UWG -> [[Wettbewerbsrecht:Rechtsmissbrauch]] \\
 +
 +-> [[Wettbewerbsrecht:Serienabmahnung]] \\
 +
 +
 +Eine urheberrechtliche [[Abmahnung]] ist insbesondere dann missbräuchlich, wenn sie vorwiegend dazu dient, gegen den Verletzer einen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen oder Kosten der Rechtsverfolgung entstehen zu lassen.((vgl. § 8 Abs. 4 UWG; BGH, GRUR 2013, 176 Rn. 21 - Ferienluxuswohnung)). 
 +
 +Grundsätzlich nicht missbräuchlich ist die Vornahme gesonderter Abmahnungen gegenüber unterschiedlichen Adressaten wegen eigenständiger Rechtsverletzungen.((vgl. BGH, GRUR 2013, 176 Rn. 23 - Ferienluxuswohnung))
 +
 +Eine berechtigte Abmahnung ist nicht deshalb rechtsmissbräuchlich, weil sie eine Reaktion auf die Abmahnung eines vergleichbaren Verstoßes ist.((BGH, Urteil vom 21. Januar 2021 - Berechtigte Gegenabmahnung))
 +
 +===== siehe auch =====
 +
 +-> [[Abmahnung]] \\
 +-> [[Unberechtigte Abmahnung]] \\