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privatrecht:rechtsgeschaeft

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privatrecht:rechtsgeschaeft [2020/08/07 13:48] mfreundprivatrecht:rechtsgeschaeft [2023/07/25 08:29] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1
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 +====== Rechtsgeschäft ======
  
 +-> [[Einseitiges Rechtsgeschäft]] \\
 +-> [[Zweiseitiges Rechtsgeschäft]] ([[Vertrag]]) \\
 +-> [[Sittenwidrigkeit]], [[Ausbeutung]] \\
 +
 +Ein Rechtsgeschäft entsteht durch mehreren [[Willenserklärung|Willenserklärungen]], die entweder allein oder in Verbindung mit anderen Tatbestandsmerkmalen eine Rechtsfolge herbeiführen, die von den Parteien gewollt ist.
 +
 +Bei einem [[Einseitiges Rechtsgeschäft|einseitigen Rechtsgeschäft]] genügt eine [[Willenserklärung]]. 
 +
 +Ein [[Vertrag]] kann nur durch [[rechtsgeschäftliche Willenserklärung|rechtsgeschäftliche Willenserklärungen]] in Form von Angebot und Annahme zustande kommen [-> [[Zweiseitiges Rechtsgeschäft]]].
 +
 +
 +===== siehe auch =====
 +
 +-> [[Recht]]