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§§ 4 - 11 BGB-InfoV → Informations- und Nachweispflichten von Reiseveranstaltern
Auf die in § 651g BGB normierte Frist lediglich in ihren Allgemeinen Vertragsbedingungen hinzuweisen, genügt nicht den Anforderungen aus § 6 Abs. 2 Nr. 8 und Abs. 4 BGB-InfoV. Dabei kann dahingestellt bleiben, ob die Allgemeinen Vertragsbedingungen als Prospekt im Sinne von § 6 Nr. 4 BGB-InfoV anzusehen sind. Selbst wenn dies zu bejahen wäre, fehlte es jedenfalls an einem ausreichenden Verweis darauf in der Reisebestätigung.1)
§§ 4 - 11 BGB-InfoV → Informations- und Nachweispflichten von Reiseveranstaltern
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