Artikel 48 des Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) beschreibt die Bedingungen, unter denen Fristüberschreitungen entschuldigt werden können.
Artikel 48 (1) PCT → Fristüberschreitung durch Postprobleme
Regelt die Bedingungen, unter denen Fristen als gewahrt gelten, wenn sie aufgrund von Postproblemen überschritten werden.
Artikel 48 (2) PCT → Entschuldigung von Fristüberschreitungen
Erläutert die Möglichkeiten der Vertragsstaaten, Fristüberschreitungen zu entschuldigen, und beschreibt die nationalen Regelungen dazu.
PCT, Kapitel III → Gemeinsame Bestimmungen
Bestimmungen, die für alle internationalen Anmeldungen und Verfahren gelten, einschließlich der Möglichkeit, bestimmte Schutzrechtsarten zu beantragen und die Beziehungen zu regionalen Patentverträgen.
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