Artikel 24 des Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) beschreibt den möglichen Verlust der Wirkung der internationalen Anmeldung in den Bestimmungsstaaten.
Artikel 24 (1) PCT → Gründe für den Verlust der Wirkung
Erklärt die Gründe, die zum Verlust der Wirkung der internationalen Anmeldung führen können.
Artikel 24 (2) PCT → Aufrechterhaltung der Wirkung durch Bestimmungsämter
Beschreibt die Möglichkeit der Aufrechterhaltung der Wirkung durch Bestimmungsämter.
PCT, Kapitel I → Internationale Anmeldung und internationale Recherche
Regelt die Einreichung und Bearbeitung internationaler Anmeldungen für den Schutz von Erfindungen, einschließlich der internationalen Recherche und der Zusammenarbeit der Vertragsstaaten.
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