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pct:internationale_recherchenbehoerde
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Internationale Recherchenbehörde

Artikel 16 des Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) beschreibt die Rolle und Einsetzung der Internationalen Recherchenbehörde.

Artikel 16 (1) PCT → Durchführung der internationalen Recherche
Erklärt, dass die internationale Recherche von einer Internationalen Recherchenbehörde durchgeführt wird.

Artikel 16 (2) PCT → Bestimmung der zuständigen Internationalen Recherchenbehörde
Beschreibt, wie die zuständige Internationale Recherchenbehörde bestimmt wird.

Artikel 16 (3) PCT → Einsetzung und Anforderungen an Internationale Recherchenbehörden
Erläutert die Einsetzung und die Anforderungen an Internationale Recherchenbehörden.

siehe auch

PCT, Kapitel I → Internationale Anmeldung und internationale Recherche
Regelt die Einreichung und Bearbeitung internationaler Anmeldungen für den Schutz von Erfindungen, einschließlich der internationalen Recherche und der Zusammenarbeit der Vertragsstaaten.

pct/internationale_recherchenbehoerde.txt · Zuletzt geändert: von migration

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