Artikel 8 des Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) beschreibt die Möglichkeit und die Bedingungen zur Inanspruchnahme von Prioritäten in internationalen Anmeldungen.
Artikel 8 (1) PCT → Erklärung zur Inanspruchnahme von Prioritäten
Erklärt, dass eine internationale Anmeldung eine Erklärung zur Inanspruchnahme der Priorität früherer Anmeldungen enthalten kann.
Artikel 8 (2) PCT → Voraussetzungen und Wirkung der Prioritätserklärung
Beschreibt die Voraussetzungen und die Wirkung einer Prioritätserklärung gemäß der Pariser Verbandsübereinkunft und dem nationalen Recht der Bestimmungsstaaten.
PCT, Kapitel I → Internationale Anmeldung und internationale Recherche
Regelt die Einreichung und Bearbeitung internationaler Anmeldungen für den Schutz von Erfindungen, einschließlich der internationalen Recherche und der Zusammenarbeit der Vertragsstaaten.
Partnerprojekte: waidlerwiki.de - chiemgau-wiki.de