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Fristen

Artikel 47 des Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt die Berechnung und Änderung von Fristen im Vertrag.

Artikel 47 (1) PCT → Berechnung der Fristen
Beschreibt, dass die Einzelheiten für die Berechnung der Fristen in der Ausführungsordnung festgelegt sind.

Artikel 47 (2) PCT → Änderung der Fristen
Erläutert, dass die Fristen durch einen Beschluss der Vertragsstaaten geändert werden können und beschreibt das Verfahren dafür.

siehe auch

Übergeordnete Seite

  • ↑ Gemeinsame Bestimmungen (PCT Kapitel III)
    Dieses Kapitel enthält Bestimmungen, die für alle internationalen Anmeldungen und Verfahren gelten, einschließlich der Möglichkeit, bestimmte Schutzrechtsarten zu beantragen und die Beziehungen zu regionalen Patentverträgen.

PCT, Kapitel III → Gemeinsame Bestimmungen
Bestimmungen, die für alle internationalen Anmeldungen und Verfahren gelten, einschließlich der Möglichkeit, bestimmte Schutzrechtsarten zu beantragen und die Beziehungen zu regionalen Patentverträgen.

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