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patentrecht:zugrunde_liegendes_problem_der_erfindung

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 +====== Zugrunde liegendes Problem der Erfindung ======
  
 +<note>
 +**§ 10 (2) Nr. 3 PatV**
 +
 +Ferner sind anzugeben: das der [[Erfindung]] zugrunde liegende Problem, sofern es sich nicht aus der angegebenen Lösung oder den zu Nummer 6 gemachten Angaben ergibt, insbesondere dann, wenn es zum Verständnis der Erfindung oder für ihre nähere inhaltliche Bestimmung unentbehrlich ist;
 +</note>
 +
 +===== siehe auch =====
 +
 +§ 10 PatV -> [[Beschreibung der Erfindung]]
patentrecht/zugrunde_liegendes_problem_der_erfindung.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:24 von 127.0.0.1