Im Verfahren vor dem Patentamt, dem Patentgericht und dem Bundesgerichtshof haben die Beteiligten ihre Erklärungen über tatsächliche Umstände vollständig und der Wahrheit gemäß abzugeben.
siehe auch
patentrecht/wahrheitspflicht_im_verfahren.txt · Zuletzt geändert: von 127.0.0.1