Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.
Beide Seiten der vorigen RevisionVorhergehende Überarbeitung | |||
patentrecht:unklarheit_eines_erteilten_patentanspruchs [2021/02/15 08:20] – mfreund | patentrecht:unklarheit_eines_erteilten_patentanspruchs [2023/07/25 08:24] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
---|---|---|---|
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
+ | ====== Unklarheit eines erteilten Patentanspruchs ====== | ||
+ | |||
+ | In einem [[Einspruchsverfahren|Einspruchs-]] oder [[Nichtigkeitsverfahren]] ist eine Prüfung auf [[Klarheit der Patentansprüche|Klarheit]] jedenfalls insoweit nicht statthaft, als die mutmaßliche Unklarheit bereits in den erteilten Ansprüchen enthalten war.((BGH, Urteil vom 15. Dezember 2020 - X ZR 180/18 - Scheibenbremse; | ||
+ | |||
+ | Eine Unklarheit im Ausdruck kann lediglich Anlass bieten, der betreffenden Angabe im Patentanspruch einen beschränkten Sinngehalt bis hin zum engstmöglichen sinnvollen Verständnis zuzuweisen, wenn anders der im Protokoll über die Auslegung des Art. 69 EPÜ enthaltenen Vorgabe, bei der Patentauslegung auch ausreichende Rechtssicherheit für Dritte zu wahren, nicht hinreichend Rechnung getragen werden kann.((BGH, Urt. v. 31. März 2009 - X ZR 95/05 - Straßenbaumaschine)) | ||
+ | |||
+ | Nachdem ein Patent mit dem im Nachhinein vom Verletzungsgericht als unklar empfundenen Wortlaut erteilt ist, hat nur in diesem Sinne das Schlagwort Berechtigung, | ||
+ | |||
+ | |||
+ | ===== siehe auch ===== | ||
+ | |||
+ | -> [[Klarheit der Patentansprüche]] | ||
+ | |||
Partnerprojekte: waidlerwiki.de - chiemgau-wiki.de