Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.
Beide Seiten der vorigen RevisionVorhergehende Überarbeitung | |||
patentrecht:technizitaet [2022/10/24 15:47] – mfreund | patentrecht:technizitaet [2023/07/25 08:24] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
---|---|---|---|
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
+ | ====== Technizität | ||
+ | < | ||
+ | **§ 1 (1) PatG** | ||
+ | |||
+ | [[Patente]] werden für [[Erfindungen]] auf __allen Gebieten der Technik__ erteilt, sofern sie [[Neuheit|neu]] sind, auf einer [[erfinderische Tätigkeit|erfinderischen Tätigkeit]] beruhen und [[Gewerbliche Anwendbarkeit|gewerblich anwendbar]] sind. | ||
+ | </ | ||
+ | |||
+ | § 1 (1) PatG -> [[Patentfähigkeit]] \\ | ||
+ | § 1 (2) PatG -> [[Biotechnologische Erfindungen]] \\ | ||
+ | § 1 (3-4) PatG -> [[Patentierungsausschluss]] \\ | ||
+ | § 1 (3) Nr. 3 PatG -> [[Programme für Datenverarbeitungsanlagen]] \\ | ||
+ | § 1 (3) Nr. 3 PatG -> [[Geschäftsmethoden]] | ||
+ | |||
+ | -> [[Lösung eines konkreten technischen Problems mit technischen Mitteln]] \\ | ||
+ | -> [[Technizität einer computerimplementierten Erfindung]] \\ | ||
+ | -> [[Technischer Beitrag]] \\ | ||
+ | -> [[Erfindung]] \\ | ||
+ | -> [[Softwarepatente]] \\ | ||
+ | -> [[Computerimplementierte Erfindungen]] \\ | ||
+ | -> [[Rote Taube]] | ||
+ | |||
+ | Grundsätzlich werden [[Patent|Patente]] nur auf technische Erfindungen [-> [[Erfindung]]] erteilt, d.h. auf Erfindungen, | ||
+ | |||
+ | Nach der Rechtsprechung des Senats und der Entscheidungspraxis der Beschwerdekammern des Europäischen Patentamts dürfen bei der Prüfung, ob der Gegenstand einer Anmeldung auf erfinderischer Tätigkeit beruht, nur diejenigen Anweisungen berücksichtigt werden, die die Lösung des technischen Problems mit technischen Mitteln bestimmen oder zumindest beeinflussen.((BGH, | ||
+ | |||
+ | Nicht berücksichtigungsfähig sind deshalb Anweisungen, | ||
+ | oder geschäftliche Tätigkeiten((EPA, | ||
+ | vom 2. Juni 2006 - T 928/03 Rn. 4.1.2 Video game / Konami)).((BGH, | ||
+ | |||
+ | Eine Liste von Gegenständen, | ||
+ | |||
+ | |||
+ | Technisches Handeln besteht im Arbeiten mit den Mitteln der Naturkräfte.((BGH, | ||
+ | Hilfe)) | ||
+ | |||
+ | Gemäß eines vor vielen Jahren unternommenen Versuches des Bundesgerichtshofs (BGH) im Beschluss vom 27. März 1969 in der Sache X ZB 15/67 "Rote Taube" [-> [[Rote Taube]]] eine Definition der Technizität zu finden ist technisch eine Lehre zum planmäßigen Handeln unter Einsatz beherrschbarer Naturkräfte zur Erreichung eines kausal übersehbaren Erfolgs, der ohne Zwischenschaltung menschlicher Verstandestätigkeit | ||
+ | |||
+ | |||
+ | Ein Problem ist nicht technischer Natur, wenn es nicht notwendigerweise den Einsatz beherrschbarer Naturkräfte zur Herbeiführung eines kausal übersehbaren Erfolges erfordert.((BGH, | ||
+ | |||
+ | Der Technikbegriff des Patentrechts ist nicht statisch, das heißt er kann nicht ein für allemal als feststehend verstanden werden. Er ist vielmehr Modifikationen zugänglich, | ||
+ | |||
+ | Bei Erfindungen mit Bezug zu Geräten und Verfahren (Programmen) der | ||
+ | elektronischen Datenverarbeitung ist zunächst zu klären, ob der Gegenstand der Erfindung zumindest mit einem Teilaspekt auf technischem Gebiet liegt (§ 1 Abs. 1 PatG).((BGH, | ||
+ | |||
+ | |||
+ | Im EPÜ wird der Begriff " | ||
+ | nationalen Gesetzen, doch die vor vielen Jahren im Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 27. März 1969 in der Sache X ZB 15/67 "Rote Taube" [-> [[Rote Taube]]] enthaltene Definition hat einen Standard gesetzt, der heute noch Gültigkeit besitzt und im Einklang mit dem Erfindungskonzept des EPÜ steht.((Entscheidung der Großen Beschwerdekammer vom 9. Dezember 2010 G 2/07)) | ||
+ | |||
+ | Die Patentfähigkeit eines Gegenstands hängt nicht davon ab, ob dieser einen technischen Fortschritt mit sich bringt. Zwar ist es auch nach dem Wegfall dieses nach früherem Recht geltenden Schutzerfordernisses nicht Sinn des | ||
+ | Patentrechts, | ||
+ | |||
+ | |||
+ | Ein Verfahren, dessen Gegenstand die Abarbeitung von Verfahrensschritten mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitung ist [-> [[Computerimplementierte Erfindung]]], | ||
+ | ; m.V.a. BGH, Urteil vom 26. Oktober 2010 - X ZR 47/07)) | ||
+ | |||
+ | Wegen des [[Patentierungsausschluss für Computerprogramme|Patentierungsausschlusses für Computerprogramme]] [§ 1 (3) Nr. 3 PatG -> [[Programme für Datenverarbeitungsanlagen]]] als solche können nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs regelmäßig allerdings erst solche Anweisungen die Patentfähigkeit eines Verfahrens begründen, die die __Lösung eines konkreten technischen Problems mit technischen Mitteln__ zum Gegenstand | ||
+ | haben.((BGH, | ||
+ | |||
+ | Ob ein konkretes technisches Problem durch eine Erfindung mit technischen Mitteln gelöst wird, ist objektiv danach zu bestimmen, was die Erfindung tatsächlich leistet. Dies ist durch Auslegung des Patentanspruchs zu entwickeln. Die in der Patentschrift | ||
+ | Rspr.)) | ||
+ | |||
+ | |||
+ | |||
+ | Außerhalb der Technik liegende Anweisungen genügen in diesem Zusammenhang nicht; sie sind nur dann von Bedeutung, wenn sie auf die Lösung des technischen Problems mit technischen Mitteln Einfluss nehmen.((BGH, | ||
+ | |||
+ | |||
+ | Ein Verfahren, das sich zur Herbeiführung des angestrebten Erfolges eines Programms bedient, mit dessen Hilfe eine Datenverarbeitungsanlage so gesteuert wird, dass der gewünschte Erfolg erzielt wird, ist nicht schon wegen des Vorgangs der elektronischen Datenverarbeitung dem Patentschutz zugänglich.((BGH, | ||
+ | |||
+ | Entsprechendes gilt für Verfahren zur [[Wiedergabe von Informationen]].((BGH, | ||
+ | |||
+ | Programmmittel für Datenverarbeitungsanlagen, | ||
+ | |||
+ | Anweisungen, | ||
+ | topografischer Informationen und vom 23. April 2013 - X ZR 27/12, GRUR 2013, 909 - Fahrzeugnavigationssystem)) | ||
+ | |||
+ | |||
+ | |||
+ | ===== siehe auch ===== | ||
+ | |||
+ | § 1 (3), (4) PatG -> [[Patentierungsausschluss|Patentierungsausschluß]] \\ | ||
+ | -> [[Softwarepatente]] \\ | ||
+ | -> [[Technizität]] (EPÜ) |
Partnerprojekte: waidlerwiki.de - chiemgau-wiki.de