patentrecht:technischer_sachverhalt

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 +====== Technischer Sachverhalt ======
  
 +Der Umstand, dass die Kenntnis eines technischen Sachverhalts zum [[allgemeines Fachwissen|allgemeinen Fachwissen]] gehört, belegt noch nicht, dass es für den [[Fachmann]] [[Naheliegen der Erfindung|nahegelegen]] hat, sich bei der Lösung eines bestimmten [[technisches Problem|technischen Problems]] dieser Kenntnis zu bedienen.((BGH, Urteil vom 21. Juli 2022 - X ZR 82/20; Bestätigung von BGH, Urteil vom 27. März 2018 - X ZR 59/16, GRUR 2018, 716 Rn. 28 - Kinderbett; Urteil vom 30. April 2009 - Xa ZR 56/05, GRUR 2009, 743 Rn. 37 - Airbag-Auslösesteuerung))
 +
 +===== siehe auch =====
 +
 +-> [[Allgemeines Fachwissen]]