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+ | ====== Streitwert im Nichtigkeitsberufungsverfahren ====== | ||
+ | Wird nach teilweiser Nichtigerklärung in erster Instanz lediglich Berufung mit dem Ziel weitergehender Nichtigerklärung geführt, geht nur das durch die Berufungsanträge umschriebene Klageziel (hier: vollständige Nichtigerklärung) in den Berufungsstreitwert ein.((BGH, Beschl. v. 12. Juli 2005 - X ZR 56/04 – Bundespatentgericht)) | ||
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+ | ===== siehe auch ===== | ||
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+ | -> [[Streitwert in Patentsachen]] |
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