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patentrecht:streitwert_im_nichtigkeitsberufungsverfahren

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 +====== Streitwert im Nichtigkeitsberufungsverfahren ======
  
 +Wird nach teilweiser Nichtigerklärung in erster Instanz lediglich Berufung mit dem Ziel weitergehender Nichtigerklärung geführt, geht nur das durch die Berufungsanträge umschriebene Klageziel (hier: vollständige Nichtigerklärung) in den Berufungsstreitwert ein.((BGH, Beschl. v. 12. Juli 2005 - X ZR 56/04 – Bundespatentgericht))
 +
 +===== siehe auch =====
 +
 +-> [[Streitwert in Patentsachen]]