Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.
Beide Seiten der vorigen RevisionVorhergehende ÜberarbeitungNächste Überarbeitung | Vorhergehende ÜberarbeitungNächste ÜberarbeitungBeide Seiten der Revision | ||
patentrecht:restschadensersatzanspruch [2024/01/22 17:02] – ne | patentrecht:restschadensersatzanspruch [2024/01/23 17:07] – ne | ||
---|---|---|---|
Zeile 4: | Zeile 4: | ||
**§ 141 S. 2 PatG** | **§ 141 S. 2 PatG** | ||
- | Hat der Verpflichtete durch die Verletzung auf Kosten des Berechtigten etwas erlangt, findet § 852 des Bürgerlichen Gesetzbuchs [-> [[Privatrecht: | + | Hat der Verpflichtete durch die Verletzung auf Kosten des Berechtigten etwas erlangt |
</ | </ | ||
Zeile 34: | Zeile 34: | ||
Die Schadenskompensation durch Herausgabe des Verletzergewinns ist, wie auch die Kompensation durch Zahlung einer angemessenen Lizenzgebühr und im Gegensatz zum Anspruch auf Ersatz des entgangenen Gewinns, gerade nicht auf Ersatz des konkret eingetretenen Schadens gerichtet. Vielmehr zielt die Herausgabe des Verletzergewinns in anderer Weise auf einen billigen Ausgleich des Vermögensnachteils, | Die Schadenskompensation durch Herausgabe des Verletzergewinns ist, wie auch die Kompensation durch Zahlung einer angemessenen Lizenzgebühr und im Gegensatz zum Anspruch auf Ersatz des entgangenen Gewinns, gerade nicht auf Ersatz des konkret eingetretenen Schadens gerichtet. Vielmehr zielt die Herausgabe des Verletzergewinns in anderer Weise auf einen billigen Ausgleich des Vermögensnachteils, | ||
- | Für die Berechnung des dem Rechtsinhaber durch die Verletzung eines Patents entstandenen Schadens auf der Grundlage des vom Verletzer erzielten Gewinns sind grundsätzlich alle Gewinne zu berücksichtigen, | + | Für die Berechnung des dem Rechtsinhaber durch die Verletzung eines Patents entstandenen Schadens auf der Grundlage des vom Verletzer erzielten Gewinns sind grundsätzlich alle Gewinne zu berücksichtigen, |
- | + | ||
- | Hierzu gehören Gewinne aus Zusatzgeschäften, | + | |
- | + | ||
- | Bei der Berechnung des Schadens, der durch Benutzungshandlungen während der Laufzeit des Patents entstanden ist, sind auch Vorgänge zu berücksichtigen, | + | |
Ein Anspruch auf Auskunft und Rechnungslegung ist in Bezug auf Zusatzgeschäfte schon dann gegeben, wenn die Möglichkeit besteht, dass die damit erzielten Umsätze und Gewinne für die Höhe des Schadensersatzanspruchs von Bedeutung sind. ((BGH, Urteil vom 14. November 2023 - X ZR 30/21 - Polsterumarbeitungsmaschine)) | Ein Anspruch auf Auskunft und Rechnungslegung ist in Bezug auf Zusatzgeschäfte schon dann gegeben, wenn die Möglichkeit besteht, dass die damit erzielten Umsätze und Gewinne für die Höhe des Schadensersatzanspruchs von Bedeutung sind. ((BGH, Urteil vom 14. November 2023 - X ZR 30/21 - Polsterumarbeitungsmaschine)) |
Partnerprojekte: waidlerwiki.de - chiemgau-wiki.de