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patentrecht:nichtigkeit_des_patents

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 +====== Nichtigkeit des Patents ======
  
 +<note>
 +**§ 22 (1) PatG**
 +
 +Das [[Patent]] wird auf [[Nichtigkeitsklage|Antrag]] (§ 81) für nichtig erklärt, wenn sich ergibt, daß einer der in § 21 Abs. 1 [-> [[Widerrufsgründe]]] aufgezählten Gründe vorliegt oder der [[Erweiterung des Schutzbereichs|Schutzbereich des Patents erweitert]] worden ist.
 +</note>
 +
 +§ 22 (2) PatG -> [[Widerruf und Beschränkung des Patents im Nichtigkeitsverfahren]] \\
 +
 +IntPatÜbkG Art. 2 § 6 Abs. 1 Nr. 4 -> [[Nichtigkeit des europäischen Patents]]
 +
 +-> [[Nichtigkeitsklage]], [[Nichtigkeitsverfahren]]
 +
 +
 +===== siehe auch =====
 +
 +PatG -> [[Patentrecht:Patentgesetz]] \\
 +Patentrecht -> [[Nichtigkeitsklage]] \\
 +§ 81 ff PatG -> [[Nichtigkeitsverfahren]] \\