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patentrecht:neuheit

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patentrecht:neuheit [2023/07/25 08:24] – Externe Bearbeitung 127.0.0.1patentrecht:neuheit [2024/03/22 08:04] (aktuell) mfreund
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 Elemente gesteigert wird, nicht neuheitsschädlich vorweg.((BGH, Urteil vom 27. September 2022 - X ZR 87/20 - Brenngutkühlung)) Elemente gesteigert wird, nicht neuheitsschädlich vorweg.((BGH, Urteil vom 27. September 2022 - X ZR 87/20 - Brenngutkühlung))
  
 +Anders als für die Frage, ob der Gegenstand eines Patents über den Inhalt der ursprünglich eingereichten Unterlagen hinausgeht [§ 38 Satz 2 PatG -> [[Unzulässige Erweiterung des Gegenstands der Anmeldung]]], ist für die Beurteilung der Neuheitsfrage nicht erheblich, ob ein bestimmter Gegenstand als zur Erfindung gehörend offenbart ist. Ausreichend ist vielmehr, dass der Gegenstand in der Entgegenhaltung unmittelbar und eindeutig offenbart ist.((BGH, Urteil vom 6. Februar 2024 - X ZR 8/22 - Aufbaupfosten))
  
 ===== siehe auch ===== ===== siehe auch =====
patentrecht/neuheit.txt · Zuletzt geändert: 2024/03/22 08:04 von mfreund