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patentrecht:kostenfestsetzungsverfahren

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 +====== Kostenfestsetzungsverfahren (DPMA) ======
  
 +-> [[Nachträgliche Festsetzung weiterer Kosten]]
 +
 +Gegen dem Kostenfestsetzungsbeschluss des DPMA ist Beschwerde am BPatG (10. Senat) nach § 62 PatG möglich. Die Frist beträgt ebenfalls zwei Wochen.
 + 
 +
 +===== siehe auch =====
 +
 +-> [[Verfahrensrecht:Kostenfestsetzungsverfahren]] (Verfahrensrecht)