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patentrecht:kostenfestsetzungsverfahren

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Kostenfestsetzungsverfahren (DPMA)

Nachträgliche Festsetzung weiterer Kosten

Gegen dem Kostenfestsetzungsbeschluss des DPMA ist Beschwerde am BPatG (10. Senat) nach § 62 PatG möglich. Die Frist beträgt ebenfalls zwei Wochen.

siehe auch

Kostenfestsetzungsverfahren (Verfahrensrecht)

patentrecht/kostenfestsetzungsverfahren.txt · Zuletzt geändert: von 127.0.0.1