Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


patentrecht:kosten_des_berufungsverfahrens

finanzcheck24.de

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.

Link zu dieser Vergleichsansicht

Beide Seiten der vorigen RevisionVorhergehende Überarbeitung
patentrecht:kosten_des_berufungsverfahrens [2023/09/07 08:06] mfreundpatentrecht:kosten_des_berufungsverfahrens [2023/09/07 08:06] (aktuell) mfreund
Zeile 10: Zeile 10:
  
 § 97 Abs. 1, § 93 und § 92 Abs. 1 ZPO § 97 Abs. 1, § 93 und § 92 Abs. 1 ZPO
 +
 +==== Anwendung von § 93 ZPO in einem Patentnichtigkeitsverfahren =====
  
 Nach der Rechtsprechung des Senats kommt die Anwendung von § 93 ZPO in einem Patentnichtigkeitsverfahren insbesondere in Betracht, wenn der Beklagte, der keine Veranlassung zur Klage gegeben hat, das Schutzrecht Nach der Rechtsprechung des Senats kommt die Anwendung von § 93 ZPO in einem Patentnichtigkeitsverfahren insbesondere in Betracht, wenn der Beklagte, der keine Veranlassung zur Klage gegeben hat, das Schutzrecht
patentrecht/kosten_des_berufungsverfahrens.txt · Zuletzt geändert: 2023/09/07 08:06 von mfreund