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patentrecht:klarheit_der_patentansprueche_im_nichtigkeitsverfahren [2017/01/24 14:10] 127.0.0.1 Externe Bearbeitung |
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====== Klarheit der Patentansprüche im Nichtigkeitsverfahren ====== | ====== Klarheit der Patentansprüche im Nichtigkeitsverfahren ====== | ||
+ | Der Patentanspruch, | ||
Im Falle einer Selbstbeschränkung durch den Patentinhaber im [[Nichtigkeitsverfahren]] ist eine Prüfung der Klarheit des beschränkten Patentanspruchs [-> [[Klarheit der Patentansprüche]]] jedenfalls insoweit nicht statthaft, als die mutmaßliche Unklarheit bereits in den erteilten Ansprüchen enthalten war.((BGH, Urteil vom 27. Oktober 2015 - X ZR 11/13 - Fugenband)) | Im Falle einer Selbstbeschränkung durch den Patentinhaber im [[Nichtigkeitsverfahren]] ist eine Prüfung der Klarheit des beschränkten Patentanspruchs [-> [[Klarheit der Patentansprüche]]] jedenfalls insoweit nicht statthaft, als die mutmaßliche Unklarheit bereits in den erteilten Ansprüchen enthalten war.((BGH, Urteil vom 27. Oktober 2015 - X ZR 11/13 - Fugenband)) | ||
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+ | Ein europäisches Patent kann im Nichtigkeitsverfahren nicht mit Patentansprüchen beschränkt verteidigt werden, die dem Erfordernis einer deutlichen (klaren) Anspruchsfassung nicht genügen.((BGH, | ||
===== siehe auch ===== | ===== siehe auch ===== |
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