Der Patentanspruch, auf den das Europäische Patentamt im europäischen Beschränkungsverfahren (Art. 105a, Art. 105b EPÜ) das Patent beschränkt hat, kann im Nichtigkeitsverfahren mangels eines einschlägigen Nichtigkeitsgrunds ebenso wenig auf das Erfordernis der Klarheit (Art. 84 EPÜ) geprüft werden wie die Patentansprüche des erteilten Patents. [→ Klarheit der Patentansprüche im Nichtigkeitsverfahren] 1)
Im Falle einer Selbstbeschränkung durch den Patentinhaber im Nichtigkeitsverfahren ist eine Prüfung der Klarheit des beschränkten Patentanspruchs [→ Klarheit der Patentansprüche] jedenfalls insoweit nicht statthaft, als die mutmaßliche Unklarheit bereits in den erteilten Ansprüchen enthalten war.2)
Ein europäisches Patent kann im Nichtigkeitsverfahren nicht mit Patentansprüchen beschränkt verteidigt werden, die dem Erfordernis einer deutlichen (klaren) Anspruchsfassung nicht genügen.3)
Ergänzung: Bei einer Selbstbeschränkung ist die Zulässigkeit der Anspruchsänderung auch daran zu messen, ob der geänderte Anspruch anhand der zusätzlich aufgenommenen Merkmale hinreichend deutlich und klar gefasst ist. Eine Klarheitsprüfung ist jedoch insoweit nicht statthaft, als die mutmaßliche Unklarheit bereits in den erteilten Ansprüchen enthalten war. Rechtsgrundlage: § 34 Abs. 3 Nr. 3 PatG i.V.m. § 9 Abs. 4 PatV.4)
Im Einspruchs- und Einspruchsbeschwerdeverfahren sind Klarheitsmängel abhängiger Ansprüche insoweit nicht zu prüfen, als die beanstandete Anspruchskombination bereits in der erteilten Fassung des Patents vorlag.5)
Nach Auffassung der Kammer ist der Begriff inkompatibel in einem Anspruch unklar, weil er relativ und unscharf ist und nicht erkennbar ist, anhand welcher konkreten Eigenschaften zwischen kompatiblen und inkompatiblen Stoffen unterschieden werden soll, so dass ein diffuser Schutzbereich entsteht und der Anspruch die Erfordernisse des Artikels 84 EPÜ nicht erfüllt.6)
Selbst wenn ein Patentanspruch eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten erfasst, hat dies allenfalls zur Folge, dass der geschützte Gegenstand weit ist, nicht aber, dass der Anspruch insoweit unklar wäre.7)
Partnerprojekte: waidlerwiki.de - chiemgau-wiki.de