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patentrecht:entscheidung_ueber_die_unzulaessigkeit_der_beschwerde

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patentrecht:entscheidung_ueber_die_unzulaessigkeit_der_beschwerde [2023/07/25 08:23] (aktuell) – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1
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 +====== Entscheidung über die Unzulässigkeit der Beschwerde ======
  
 +<note>
 +**§ 79 (2) PatG**
 +
 +Ist die [[Beschwerde]] nicht statthaft oder nicht in der gesetzlichen Form und Frist eingelegt, so wird sie als unzulässig verworfen. Der Beschluß kann ohne [[Mündliche Verhandlung im Beschwerdeverfahren|mündliche Verhandlung]] ergehen.
 +</note>
 +
 +===== siehe auch =====
 +
 +§ 79 PatG -> [[Entscheidung über die Beschwerde]]
patentrecht/entscheidung_ueber_die_unzulaessigkeit_der_beschwerde.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:23 von 127.0.0.1